Die Förderung durch
die Agentur für Arbeit erfordert in jedem
Fall eine individuelle Beratung durch den
Bildungsträger.
Diese Beratung muss vor
Maßnahmebeginn erfolgt sein. Wenden Sie sich
daher sofort an Ihren zuständigen Kostenträger
(Agentur für Arbeit, BG, DRV, BFD, BQG).
Von den Arbeitsberater/innen oder Arbeitsvermittler/innen erhalten Sie
bei Vorhandensein der individuellen Förderungsmöglichkeit
einen Bildungsgutschein für CAD-Kurse.
Der
Bildungsgutschein ist vor Maßnahmebeginn bei
der Weiterbildungsstätte (Bildungsträger)
abzugeben.